Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Bestellungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, uns erteilten Aufträge. Bestellungen werden von Heizungs-Journal Verlags GmbH, Marie-Curie-Strasse 5, 71364 Winnenden, im nachfolgenden Verlag genannt, durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Bestellungsannahme erfolgt auch durch Absendung der Lieferung.

2. Lieferung

Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.

3. Transportrisiko

Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Käufers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.

4. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

4.1. Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware.

4.2. Es ist nicht die Absicht des Verlages, und der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht darauf angelegt, gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 4.1. hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu übernehmen.

4.3. Entsprechend Ziffer 4.2. sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstiges dem Käufer von Paentzer Druck + Verlag-Service GmbH überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.

5. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

5.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und Mängel dem Verlag unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

5.2. Mängel eines Teils der gelieferten Liefergegenstände berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung gilt Entsprechendes.

5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen.

5.4. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.

5.5. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.

6. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit nicht Ziffer 6.2. etwas anderes vorsieht.

6.2. Ausnahmsweise haftet der Verlag a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; im übrigen b) gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

6.3. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

6.4. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des Verlages.

7.2. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.3. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

7.4. Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird.

Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an.

Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages.

Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offen zu legen und Forderungen selbst einzuziehen.

Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.

8. Preise

8.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.

8.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.

8.3. Die Zeitschriften sowie etwaige Datenträger des Verlages unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekannt gegeben, so gelten die neuen Preise.

8.4. Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Fristen und Termine

Fristen und Termine sind für den Verlag nur dann verbindlich, wenn er diese schriftlich bestätigt hat. Die Kündigung eines Zeitschriftenabonnements ist nur bis drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres möglich. Danach verlängert sich das Abonnement um ein weiteres Jahr.

10. Zahlung

Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.

11. Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.

12. Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht besteht nur bei Büchern. Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages werden keine Rücksendungen akzeptiert. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und das Risiko der Rücksendung. Bei Rücksendungen behält sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr vor.

13. Lieferadressen

Mit der Bestellung von Zeitschriften verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag bei Auftragserteilung Namen und Anschrift des Endkunden mitzuteilen. Der Verlag verpflichtet sich, diese Angaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für verlagsinterne Zwecke zu verwenden. Dritte haben auf diese Daten keinen Zugriff.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Stuttgart. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Hauptsitz des Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Stuttgart.

 

 

Stand: April 2015